Kommt eine Schüssel geflogen! Ich kann mich noch gut an die Zeit erinnern, als die Gemeinde versuchte den Bau des Antennenträgers der DeTe-Immobilien vor dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein zu verhindern. Es ging vordergründig um die Höhe des Mastes und die Gefahren, die seitens der Kommune für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner an der Straße Bop Stak gesehen wurden, falls der Mast selbst oder aber montierte Teile unkontrolliert herabfallen. Das wurde von der Beklagten rigoros ausgeschlossen. Das Gericht urteilte dann abschließend, dass die berechtigten Fragen der Kommune zur Sicherheit im Rahmen der Baugenehmigung berücksichtigt werden müssen und die maximale Höhe von 115,0 m (geplant waren 135 m) nicht überschritten werden darf. Die vitalen Sicherheitsinteressen der Bewohner*innen sind höher zu bewerten, als das wirtschaftliche Interessen der Telekom.
Eine kleine Anekdote in diesem Zusammenhang noch. Die oberste Denkmalbehörde des Landes Schleswig-Holstein schrieb in ihrer Zustimmung zum Bau des Mastes folgenden, prägnanten Satz:
"Die filigrane Fachwerkbauweise des Antennenträgers der DeTe-Immobilien wird die Gesamtansicht der Insel Helgoland nicht beeinträchtigen!" - Zitatende-
Man sieht und hört ihn also gar nicht!
Gruß Frank Botter